
Kleinfahrzeug anmelden
Zulassung von Sportbooten
Es gibt unterschiedliche Zulassungen für Wasserfahrzeuge. Wir bewegen uns in der Sportboot-Welt. Darum halte ich die Informationen dieser Seite begrenzt auf „Wasserfahrzeuge, die zu Sportzwecken dienen“. Als erstest steht die Master-Frage im Raum:
In welchem Revier soll das Boot bewegt werden?
Seegewässer
Wer nur auf der Deutschen Nordsee oder Ostsee unterwegs ist, muss sein Sportboot nicht als Wasserfahrzeug anmelden. Wenn tatsächlich fest steht, dass die Deutschen Gewässerzonen von Nord- und Ostsee nicht verlassen werden, benötigt man keine offizielle Zulassung. Es gibt Ausnahmen – zum Beispiel für Jetskis. Grundsätzlich halte ich es allerdings für empfehlenswert, sein Boot amtlich anzumelden.
Binnengewässer
Für Fahrten auf Binnengewässer ist eine amtliche Registrierung für Sportboote mit Motor ab 2,21KW/3PS verpflichtend: Es gibt zwei Möglichkeiten sein Sportboot zuzulassen. Man unterscheidet ein „amtliches Kennzeichen“ von einem „amtlich anerkannten Kennzeichen“. Je nach Sportbootart muss sogar das amtliche Kennzeichen geführt werden, weil amtlich anerkannte Kennzeichen nicht zulässig sind – zum Beispiel bei Jetskis.
Amtliches Kennzeichen
Die erste Variante für die Nutzung von Binnengewässern ist als die amtliche Zulassung. Das anzubringende Kennzeichen ist vergleichbar mit der Zulassung eines Autos: Wer sein Boot in Köln anmeldet, erhält ein Kennzeichen, dass mit „K“ beginnt. Ein amtliches Kennzeichen für ein Boot in Köln könnte demnach „K-XY123“ lauten.
Hier sind weiterführende Links zur amtlichen Zulassung von Kleinfahrzeugen: elwis.de | WSV.de
Amtlich anerkanntes Kennzeichen
Die zweite Variante für die Zulassung des Sportbootes ist ein amtlich anerkanntes Kennzeichen. Das gibt es beispielsweise beim ADAC, beim Deutschen Motoryachtverband oder beim Deutschen Seglerverband. Das Kennzeichen beginnt nicht mit dem Städtebuchstaben der Zulassungsstelle sondern lautet beispielhaft so: „12345-A“
Hier sind weiterführende Links: WSV.de | ADAC | Deutscher Motoryachtverband | Deutscher Seglerverband
Auslandsfahrten
Wer die Deutschen Gewässer verlässt, sollte den Internationalen Bootsschein beantragen. Das ist zwar nicht in jedem Land erfoderlich – manche Länder aber nehmen die Kleinfahrzeuganmeldung nach WSA nicht an und verlangen tatsächlich den internationalen Bootsschein. Informieren Sie sich vor Fahrten ins Ausland auch darüber, ob die eine Einreise anmeldepflichtig ist oder ob sogar einklariert werden muss.
Wer sein Sportboot auf dem Landweg nach Kroation trailert und dort ins Wasser lassen möchte, muss vor dem Slipen einen Besuch beim Hafenmeister einplanen, um einen Obolus abzugeben und den erforderlichen Papierkram zu klären.
