

Hausbootgutachten
Hausbootbewertung
Zwei Dinge vorweg: 1.) Eigentlich haben Hausboote nichts mit Immobilien zu tun – außer, dass man darin wohnen kann… Und 2.) Hausboote haben nichts mit Sportbooten zu tun – außer dass sie schwimmen. Hä? Sachenrechtlich betrachtet ist ein Hausboot nichts anderes als ein Sportboot. Und Baurechtlich betrachtet ist ein Hausboot ein Sportboot, dass baurechtliche Ansprüche zu erfüllen hat. Was denn nun? Ganz einfach: Es ist beides und weder noch.
Art & Antrieb
Der Begriff Hausboot erklärt sich nicht mal selbst. Ist es nun ein schwimmendes Haus oder ein Boot zum Wohnen? Sehen wir genauer hin. Die erste Frage ist: Hat es einen Antrieb? Es gibt Hausboote, die zum Wasserwandern gebaut sind – zumeißt mit Fahrstand und Außenborder…. und es gibt Schwimmpontons, die keinen Antrieb haben. In beiden Fällen lautet die zweite Frage: Soll es als dauerhafter Wohnsitz gelten oder wird der Liegeplatz häufiger gewechselt?
Die Bewertung eines Hausboots hängt stark vom Verwendungszweck ab – etwa ob es als Wohnimmobilie, Freizeitfahrzeug, gewerbliche Immobilie oder Liegenschaft auf Wasser dient. Es gelten teils andere Regeln als bei klassischen Immobilien oder Fahrzeugen. Die Art entscheidet, ob es wie eine Immobilie, ein Fahrzeug oder ein „bewegliches Gut“ behandelt wird.
– Festliegendes Hausboot (z. B. dauerhaft an einem Steg, ohne Fahrfunktion)
– Fahrfähiges Hausboot (z. B. mit Motor, zugelassen als Wasserfahrzeug)
Liegeplatz
Wer ein Hausboot dauerhaft bewohnen möchte, wünscht sich selten einen Dauerliegeplatz in einer Marina. Vielmehr stellt man sich doch vor, ein Uferplätzchen mit Privatsteg zu nutzen – und das bestenfalls mit eigenen Versorgungsleitungen und PKW-Parkplatz. Hier spielt das Baurecht eine besondere Rolle.
Aber ein Hausboot ist keine klassische Immobilie: Hausboote sind in der Regel nicht im Grundbuch eingetragen und gelten rechtlich als bewegliche Sachen (ähnlich wie Autos). Dabei ist der Liegeplatz entscheidend: In Ballungsräumen (z. B. Hamburg oder Berlin) kann der Liegeplatz den Wert stark beeinflussen. Ist der Liegeplatz ein wesentlicher Bestandteil und zählt zum Eigentum? Ohne festen Liegeplatz ist der Verkaufswert meist deutlich geringer.
Bewertung
Rumpf und Aufbauten einer Sportbootbewertung gleich zu tun, kommt in den meisten Fällen nicht in Frage. Falls es sich nicht wirklich um einen umgebauten Lastenkahn handelt, der mit einer „Länge über alles“ die magische Sportbootführerschein-Grenze von 21 Metern überschreitet – sondern um einen Schwimmponton, kommt der Aufbau und die Konstruktion vermutlich eher einem kleinen Fertighaus gleich. Eine Bewertung kann also weder als Immobilie (es fehlen ja Land und Steine) noch als Sportboot (Missverhältnis von Größe zu Antrieb, Deck und Aufbauten – Fehlen von üblichen nautischen Instrumenten – Ausgestattet wie eine Eigentumswohnung anstelle wie ein übliches Sportboot) ausgeführt werden.

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